Visa 13.6 · Mastercard 4853
Die zugesagte Rückerstattung kam nie an
Eine zugesagte, aber nie gutgeschriebene Rückerstattung ist ein eigener Streitfalltyp — und einer der am leichtesten zu belegenden, weil der Händler die Zusage meist schriftlich gegeben hat. Ist das Geld nie auf Ihrer Karte gelandet, kann Ihre Bank es zurückholen.
Trifft das auf Sie zu?
- Der Händler hat schriftlich eine Erstattung zugesagt und nichts kam an
- Sie erhielten einen Gutschein, obwohl Ihnen Geld zustand
- Sie haben zurückgeschickt, der Händler hat es erhalten, erstattet wurde nichts
- Eine stornierte Buchung oder Veranstaltung wurde nie wie zugesagt erstattet
- Erstattet wurde weniger als vereinbart
Wie lange Sie Zeit haben
Sie haben 120 Tage, gerechnet ab dem Tag, an dem die Rückerstattung zugesagt wurde.
Das ist die äußerste Frist des Kartennetzwerks. Ihre eigene Bank setzt oft eine frühere, und eine versäumte Frist beendet jede Rückbuchung, so gut der Fall auch ist — behandeln Sie den Termin also als Tag, bis zu dem eingereicht sein muss, nicht als Startdatum.
Was Sie vorher zusammentragen sollten
- Die schriftliche Erstattungszusage — E-Mail, Chatprotokoll oder Ticket
- Das Datum der Zusage und das heutige Datum
- Der Nachweis, dass die Rücksendung ankam, etwa die Sendungsverfolgung
- Der Kontoauszug, der zeigt, dass keine Gutschrift einging
- Nachfassende Nachrichten samt Ausflüchten oder Schweigen
Womit der Händler dagegenhalten wird
Die übliche Verteidigung lautet, die Erstattung sei angewiesen und stecke irgendwo im Bankensystem — manchmal mit einer Referenznummer. Gelegentlich stimmt das und das Geld ist tatsächlich unterwegs. Häufiger gehört die Referenz zu einer Gutschrift, die nie ausgeführt wurde. Lassen Sie Ihre Bank prüfen, ob die Gutschrift überhaupt bei ihr eingegangen ist, statt die Nummer für bare Münze zu nehmen.
Was zu tun ist, der Reihe nach
- Suchen Sie die Nachricht mit der Erstattungszusage und notieren Sie ihr Datum.
- Geben Sie der Gutschrift etwas Zeit — Kartenerstattungen dauern einige Werktage, aber keine Wochen.
- Haken Sie einmal schriftlich nach und bewahren Sie Antwort oder Schweigen auf.
- Prüfen Sie den Auszug genau auf eine Teilgutschrift unter anderem Namen.
- Reichen Sie bei Ihrer Bank als nicht ausgeführte Gutschrift ein und legen Sie die Zusage bei.
Wann das nicht funktioniert
Wurde von Anfang an nur ein Gutschein angeboten und haben Sie ihn damals angenommen, ist der Fall deutlich schwächer — maßgeblich ist die Vereinbarung, die Sie getroffen haben.
Prüfen Sie Ihren Fall in zwei Minuten
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